vendredi 31 août 2007

Penal Allemand Sem 1

EINLEITUNG


1 ) Der Standort des Strafrechts im Recht


- Bürgerlichen Recht < Strafrecht, als eines der drei klassischen Rechtsgebiete < Öffentlichen Recht

- Es gibt zwei prinzipiell verschiedene Arten von rechtlichen Beziehungen :

. zwischen gleichberechtigten - égaux en droit - Rechtssubjekten ( Privatrecht )

. zwischen Hoheitsträgern - détenteur de la souveraineté - und Rechtsunterworfenen - sujet de droit justiciable - ( öffentliches Recht )

- Der Staat und der Bürger stehen sich gegenüber => daher gehört das Strafrecht zum ö. Recht.

- Recht : Privatrecht, öffentliches Recht ( Strafrecht, übriges öffentliches Recht wie Verfassungsrecht oder Verwaltungsrecht )

- Das Strafrecht ist selbstständlich gegenüber dem übrigen Öffentlichen Recht aber es hat auch Zusammenhangen mit diesen.

- Das Strafprozessrecht behandelt das Verfahrensrecht. Das Verfahren : die Ermittlung - l'enquête - und die Entscheidung der Sachverhalte - état des faits, circonstances - .

- Man muss für jeden nur denkbaren Sachverhalt die richtige Lösung finden.

- Es gibt auch Nebenstrafrecht mit weiteren Straftatbeständen - éléments de l'infraction - , das NbStrafrecht hat in der Praxis eine grosse Bedeutung.

- Man muss den Begriff des Strafrechts vom Ordnungswidrigkeiten - recht unterscheiden : in ihrem Wesen und hinsichtlich der Rechtsfolgen, es gibt keinen Begriff "Schuld". Die Strafen sind Geldbussen


2 ) Das Strafgesetzbuch


- Das StGB stammt aus dem Jahre 1871 und wurde seitdem oft geändert ( bis Juli 2004 : 198 Änderungen ).

- Der Grundgedanken eines Strafgesetzes ermöglicht auch Bestrafungen.

- Das StGB wurde im Jahre 1953 von nationalsozialistischen Vorschriften befreit.

- Im Jahre 1969 wurde die Freiheitsstrafe modernisiert und der Allgemeine Teil wurde neugefasst.

- Das StGB enthält das Kernstrafrecht, also die Rechtsnormen.

- Im AT finden sich allgemeine Regelungen, die bei jedem einzelnen Straftatbestand des Kern-oder Nebenstrafrechts eine Rolle spielen oder spielen können. Im BT finden sich, nach Abshnittsüberschriften gruppiert, etwa 300 einzelnen Straftatbestande ( Wer X tut, wird mit Y bestraft ). Der AT gilt also für das ganze Strafrecht, während der BT nur das Strafgesetzbuch betrifft.

- Der AT ist unvollständig.


3 ) Die internationalen Aspekte des Strafrechts


a - Geltungsbereich des deutschen Strafrechts


- Es geht nur um die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts in Fällenmit Auslandsbezug. Deutsche Gerichte wenden niemals ausländisches Strafrecht an. Das ( deutsche ) Internationale Strafrecht enthält also lediglich einseitige deutsche Kollisionsnsormen, dass sie den Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts auf Taten mit Auslandsbezug regeln.


Il ne s'agit que de l'applicabilité du droit pénal allemand dans les relation etrangere. Des tribunaux allemands n'appliquent jamais un droit pénal étranger. (Allemands) le droit pénal international contient ainsi des Kollisionsnsormen allemands seulement unilatéraux qu'ils règlent le champ d'application du droit pénal allemand sur des actes avec l'achat d'étranger.


- Bei der Prüfung des Internationalen Strafrechts ist ein zweistufiges ~ double ~ Vorgehen erforderlich.


Lors de l'examen du droit pénal international, une procédure à deux étages est nécessaire


- Das deutsche Strafrecht schützt nur deutsche Rechtsgüter.


b - Europäisches und Völkerstrafrecht


- Es gibt nicht ein europaweit einheitlich geltendes materielles Strafrecht. Grund dafür ist die fehlende Regelungsbefugnis der europäischen Institutionen auf dem Gebiet des Strafrechts.


Il n'y a pas un droit pénal matériel à l'échelle européenne uniformément en vigueur. La raison pour cela est le pouvoir de règlement manquant des institutions européennes sur le secteur du droit pénal.


- Es gibt jedoch ein Tendenz, die nationalen Strafrechtsordnungen aufeinander abzustimmen.

- Unter Völkerstrafrecht versteht man das Strafrecht ( Verbote und Gebote ). Es erfasst Verbrechen wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen den Frieden und Kriegsverbrechen.


Par un droit pénal de peuple, on entend droit pénal (interdictions et enchères). Il saisit des crimes comme des crimes contre l'humanité, contre la paix et un crime de guerre.


- Am 30. Juni 2002 ist in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch ( VStGB ), das ein nationales Gesetz ist, in Kraft getreten. Im VStGB werden Straftatbestände ( Gesetzlichkeitsprinzip ) normiert.


Le 30 juin 2002 en Allemagne, le code pénal de peuple (VStGB) c'est une loi nationale, est entré en vigueur. Dans le VStGB, des délits (principe de légalité) sont normalisés.


- Vor dem Inkrafttreten waren die Verbrechen gegen das Völkerrecht nicht vollständig erfasst, aber es gab keine speziellen Strafnormen für Verbrehen gegen die Menschlichkeit und gegen Kriegsverbrechen.


Avant l'entrée en vigueur les crimes n'ont pas été saisis complètement contre le droit international public, mais il n'y a pas eu de normes de punition spéciales pour des crimes contre l'humanité et contre des crimes de guerre.


4 ) Zur Geschichte des Strafrechts


- Die Strafrechtsgeschichte ist gekennzeichnet durch den Weg von der privater zur öffentlichen Strafe. Im germanischen Recht war das Strafrecht vor allem privates Strafrecht. Die Strafttaten lösten die Fehde aus.

- In der fränkischen Zeit erstarkte die Staatsgewalt. Sie bemühte sich, Fehde und Rache zurückzudrängen - repousser -, und betonte den öffentlichen Charakter der Strafe. Die Volksrechte sahen die Möglichkeit vor, Straftaten durch Zahlung einer Busse an den Verletzen und Entrichtung eines Friedengeldes an die Obrigkeit zu ahnden - punir - .Für schwere Taten wurde ein differenziertes Strafensystem entwickelt.

- Um das 11. Jahrhundert kam es zu einer Schwächung - affaiblissement - der Staatsgewalt. Dies bewirkte eine Reprivatisierung der Strafe. Die Staatsgewalt versuchte die öffentliche Strafrechtspflege wieder durchzusetzen. Nach Landsfrieden von Worms ( 1495 ) wurde die Fehde allmählich überwunden - surmonter - .

- Die " Carolina " ( Constitutio Criminalis Carolina ) wurde nach dem Vorbild der Bambergischen Halsgerichtsordnung von 1507 geschaffen. Sie gilt als das bedeutendste Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sie war eine Strafprozessordnung, in der man Strafrechtspflege in Deutschland für Jahrhunderte, in manchen Gebieten bis zum Erlass des heutigen Strafgesetzbuches von 1871 gestaltet.

- Das Landesrecht ging dem Reichsrecht vor. Dank ihrer inneren Autorität blieb die Carolina dennoch bis ins 17. Jahrhundert die Grundlage des deutschen Strafrechts.

- Die wichtigsten Errungenschaften - acquis - der Carolina waren : Überwindung - franchissement - des privaten und endgültige - irrévocable - Durchsetzung des öffentlichen Charakters, umrissene Straftatbestände, Ablösung - remplacement - der Erfolgshaftung durch die Schuldhaftung, Definition des Versuchs - tentative - und Weiterentwicklung der Teilnahmelehre.

- Im 18. Jahrhundert traten aufgrund der Zersplitterung - morcellement - des deutschen Staates Partikularstrafgesetzbücher an die Stelle der Carolina. Die Ideen der Aufklärung bewirkten eine Rationalisierung des Strafrechts und eine Humanisierung der Strafen ( Abschaffung der Folter - torture - ).

- 1813 begründete Paul Johann mit dem bayerischen Strafgesetzbuch das moderne Strafrecht. Mit ihm beginnt die Epoche des liberalen Rechtspositivismus und der genauen Tatbestandsbeschreibung, basierend auf der Idee der Generalprävention, striktes Analogieverbot, begriffliche Schärfe, systematischer Aufbau.

STRAFTAT UND GRUNDSÄTZE DER STRAFNORMEN


1 ) Die Struktur der Straftat


- Der Aufbau der Straftat orientiert sich nach der heutigen Meinung am finalistischen Verbrechensbegriff.

. Tatbestandsmässigkeit : a - Objektiver Tatbestand

- Erfolgseintritt ( bei Erfolgsdelikten ) > l'action doit avoir été commise

- durch eine menschliche Handlung > fait par un être humain

- Kausalität der Handlung für den Erfolgseintritt ( bei Erfolgsdelikten ) > lien de causalité

- objektive Zurechenbarkeit - imputabilité - des Erfolges ( bei Erfolgsdelikten ) > l'atteinte à l'ordre public

b - Subjektiver Tatbestand

- Vorsatz > l'intention

- sonstige subjektive Merkmale > l'intention réelle / motivée par intérêt

. Rechtswidrigkeit ( durch die Tatbestandsmässigkeit der Tat indiziert ) > l'illégalité du fait

. Schuld ( durch die Rechtswidrigkeit indiziert - indiquer - , erfordert regelmässig keine besondere Prüfung ) > culpabilité

. Sonstige Merkmale, wie persönliche Strafaufhebungsgründe > moyen qui suspend l'illégalité, le fait n'implique pas forcément l'infraction


2 ) Das Gesetzlichkeitsprinzip


a - Historische Entstehung


- Nach § 1 des StGB kann eine Tat nur bestraft werden, " wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde " .


- Après § 1 du StGB un acte peut être puni seulement, « si le caractère pénal a été déterminé juridiquement, avant que l'acte n'ait été commis ».



- Bevor : Bestrafung war möglich nach gesundem Volksempfindenc'est d'après le sentiment populaire qu'est décidé l'illégalité : eine der vielen Unrechtsmassnahmen mesure d'injustice dieser Diktatur.

- Heute ist das Gesetzlichkeitsprinzip als fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaats international weithin anerkannt.


b - Verfassungsrang


( Dès qu'il y a violation du principe de constitutionnalité, il y a possibilité d'engager une procédure devant la Cour constitutionnelle ).

- In Deutschland ist das Gesetzlichkeitsprinzip ein Grundrecht ( nach Art. 103 Abs. 2 GG ). Es bindet - lier - den Gesetzgeber und den Richter.


c - Bedeutungen


- Dieses Prinzip hat vier Bedeutungen :

1 - das Verbot von Gewohnheitsrecht > droit Coutumier

2 - das Analogieverbot zuungunsten des Täters > l'interdiction d'analogie au préjudice de l'auteur

3 - das Verbot von Unbestimmtheit - incertitude - : Strafgesetze müssen bestimmt sein

4 - das Rückwirkungsverbot - pas de rétroactivité de la loi pénale


3 ) Gesetzesauslegung und Gesetzeanwendung


- Gesetzesauslegung - interprétation de la loi - : Es gibt die systematische ( ihrer Stellung im Normgefüge ), historische ( bei dieser wird nach den Motiven des Gesetzgebers gefragt ) und teleologische Auslegung ( die Ermittlung - détermination - der Normzwecks )

- Gesetzesanwendung - application de la loi - : der Rechtsanwender ist an das Gesetz gebunden ( Art. 103 Abs. 2 GG ).


4 ) Der gesetzliche Tatbestandes


a - Begriff und Struktur des Tatbestandes fait penal


- Der Bestand - l'existence - einer Tat wird im gesetzlichen Tatbestand fixiert. Der Begriff " Tatbestand " ist ein Fachterminus - terme technique - und bezeichnet - désigner - die abstrakte Beschreibung einer Straftat im Gesetz >

- Die konkrete Beschreibung einer Straftat in der Wirklichkeit : Sachverhalt.

- Struktur der Straftatbestände : " Wer X tut, wird mit Y bestraft "

- Der Tatbestand hat einen objektiven ( der Sachverhalt unter die gesetzlich bestimmten Tatbestandsmerkmale ) und einen subjektiven Aspekt ( der Vorsatz des Täters ).


b - Kausalität und objektive Zurechnung - imputation -


- Viele Tatbestände erfordern - exiger - neben der Handlung die Verletzung eines Objekts, wie was verreichte Absicht bedeutet. >a cote de la destruction d'un objet il est necessaire d'avoir une intention

- Um dem Täter den Erfolg zurechnen zu können, muss festgestellt werden, dass sein Tun für den Eintritt eben dieses Erfolges kausal war. (Pour imputer le "succés" à l'auteur, on doit constater que son agissement était justement causal pour la mise en oeuvre de son "succès".). Die Prüfung, ob dies der Fall ist, wird anhand - au moyen de - der Äquivalenztheorie vorgenommen - entreprendre - .


c - Der Vorsatz


- Voraussetzung für die Zurechnung einer Tat zu einem konkreten Täter ist der Nachweis - la preuve - , dass er vorsätzlich - délibérément - gehandelt hat. Les condition servant a lie un acte a son auteur sont les preuves qu'il a agit deliberement

Vorsatz ist die subjektive Seite der Tat und bedeutet, dass der Täter willentlich und in Kenntnis aller objektiven Umstände verwirklicht haben muss > das Bewusstsein - la conscience - des Täters

- Der Vorsatz kann in drei Formen vorliegen :

. dolus directus 1. Grades ( Absicht ): Die Verwirklichung - la réalisation - des Tatbestandes ist das Ziel, das der Täter erfüllen will.

. dolus directus 2. Grades ( Wissentlichkeit ): Der Täter handelt trotz sicheren Wissens über die Erfüllung des Tatbestandes. Der Wille folgt aus dem Wissen.

. dolus eventualis: Der Täter handelt, obwohl er die Erfüllung des Tatbestandes für möglich hält > Eventualvorsatz

Nur manche Normen verlangen eine bestimmte Art des Vorsatzes, wo dolus evantualis nicht ausreichend ist.


Die Rechtswidrigkeit.

Form und Funktion der Rechtfertigungsgründe Fait justificatif


- Wenn nicht ein besinderer Rechtfertigungsgrund - fait justificatif - diese Indizierung widerlegt - réfuter - ist, ist die Tat rechtswidrig.

- Die Rechtfertigungsgründe bestehen aus objektiven und subjektiven Merkmalen, daher wird vom objektiven und subjektiven Rechtfertigungstatbestande gesprochen. Um den Täter zu rechtfertigen - disculper -, reicht es nicht aus, dass er die objektiven Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes erfüllt. Er muss zusätzlich in Kenntnis dieser Voraussetzungen und mit dem Willen zur Verteidigung handeln.

- Die Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestand - faits autorisés -, die die Rechtswidrigkeit einer Tat beseitigen - supprimer / éliminer -.

- Bei der Prüfung, ob eine Tat gerechtfertigt ist, muss zunächst stets festgestellt werden, ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt worden ist. Mit anderen Worten darf der Rechtsanwender - juriste / justiciable - nicht nur das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen prüfen, sondern ist gehalten, zunächst eine Strafnorm zu ermitteln, welche die Strafbarkeit - pénalité – begründet.


Lors de l'examen, si un acte est justifié, on doit d'abord constater toujours si un délit a effectivement été réalisé. En d'autres termes le juriste ne peut pas seulement examiner la présence des justifications, mais est tenu de d'abord déterminer une norme de punition qui justifie la penalite.



1 ) Notwehr - légitime défense -


- Das Notwehrrecht wird einmal individualrechtlich, zum anderen sozialrechtlich begründet. Die individualrechtliche Begründung beruft sich auf den Gedanken des Selbstschutzes > Schutzprinzip

- Die Notwehr erfordert objektiv eine Notwehrlage - contexte - und eine Notwehrhandlung - agissement -. Die Notwehrlage setzt ~ suppose ~ einen gegenwärtige - présent - rechtswidrigen Angriff - attaque - auf einnotwehrfähiges Gut voraus. Angriff attaque ist durch eine drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen einem Menschen. Der Angreifer muss ein Mensch sein, weil nur ein Mensch rechtswidrig ist.

- Der Angriff muss zur Zeit der Notwehrhandlung gegenwärtig sein und ist rechtswidrig, wenn er in Widerspruch - contradiction - zur Rechtsordnung steht. Die Notwehrhandlung besteht aus einer erforderlichen - nécessaire / indispensable - und gebotenen Handlung.

- Die Verteidigung - la défense - ist im Normalfall auch geboten, allerdings - toutefois - ergeben - résulter - sich Einschränkungen - restrictions -, wenn der Angriff durch einen Schuldlosen, ein Kind, einen Geisteskranken verübt - commettre - wird. In diesen Fällen ist der Angegriffene verpflichtet, diesem Angriff zunächst auszuweichen - éviter -, bevor er eine schärfere Verteidigungsart anwendet - appliquer -. Der Angegriffene muss die Notwehrlage kennen und mit dem Willen zur Verteidigung handeln.


2 ) Rechtfertigender Nostand - état de nécessité -


Der Notstand beruht auf dem Gedanken der Interessenabwägung - idée de l'équilibre des intérêts - .

a - Defensivnotstand


- Die Voraussetzung condition des Defensivnotstandes ist zunächst eine Notstandslage situation d'etat d'urgence, also die drohende Gefahr für ein Rechtsgut

- Die Notstandshandlung besteht in der Beschädigung - dégâts - oder Zerstörung - destruction - der Sache, von der die Gefahr ausgeht. Es gibt zwei Voraussetzungen an diese Handlung : die Notstandshandlung action en etat d'urgence muss zur Abwendung - empêchement - der Gefahr erforderlich sein und die Abwägung der Interessen - prise en considération de tous les aspects - muss zugunsten - en faveur - des geschützten Interesses ausfallen - être suprimé - .

- Die Handlung zur Abwendung der Gefahr ist dann erforderlich, wenn sie geeignet ist, diese Gafahr zu beseitigen - éliminer - und wenn es kein anderes, gleich wirksamen Mittel gibt, um dies zu erreichen.

- Zuletzt ist zu prüfen, ob die Interessenabwägung die Notstandshandlung rechtfertig.


defensiv: Treten des angreifenden Hundes


aggressiv: zur Abwehr des Hundes wird der Regenschirm eines Dritten verwendet


b - Aggresivnotstand


- Der Aggressivnotstand beruht auf - être basé sur - dem Gedanken, dass die Inanspruchnahme - exigence - von unbeteiligten Interessen nicht strafbewehr ist.

- Wenngleich die Beschädigung oder Zerstörung dieser Sache nicht strafbar ist, zum Ausgleich - compensation - wird ihm ein Schadenersatzanspruch - droit à dédommagement - gewährt.

- Die Gefahr ist durch eine beliebige - arbitraire - Ursache eingetretener - produit - ungewöhnlicher Zustand etat, in dem der Eintritt des Schadens wahrscheinlich ist.

- Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte - portant atteinte - Interesse wesentlich überwiegen - prédominer -.


3 ) Einwilligung


- Der Grundgedanken der Einwilligung - le consentement - besagt - signifier -, dass die Rechtsordnung nicht zu schützen braucht, was der Verletzte preisgibt - abandonner -. Im Unterschied zu anderen Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand, ist dieser Rechtfertigungsgrund ungeschrieben.

- Die Voraussetzungen der Einwilligung :

. Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut pouvoir de disposition sur l'objet de droit

. Einwilligungsfähigkeit capacite de consentement

. Kundgabe der Einwilligung nach aussen vor der Tat manifestation exterieur du consentement avant l'acte

. Keine Willensmängel - vice du consentement -

. Im Falle der Körperverletzung : keine Sittenwidrigkeit - immoralité -

- Bei der Einwilligung ist eine Einwilligungsfähigkeit erforderlich. Diese beurteilt sich nicht nach den zivilrechtlichen Regeln über die Geschäftsfähigkeit - capacité à être titulaire de droits et à les exercer - , sondern nach der konkreten Urteils- und Einsichtsfähigkeit - capacité de discernement -.

- Eine Genehmigung - approbation -, also eine nachträgliche Zustimmung, ist keine Einwilligung. Es dürfen keine Willensmängel vorliegen, die Einwilligung muss freiwillig, ernstlich und in Kenntnis aller Umstände erteilt worden sein.


4 ) Festnahmerecht


- Jedermann hat das Recht, einen auf frischer Tat " in flagranti " betroffenen oder verfolgten Täter vorläufig - provisoirement - festzunehmen, um ihn der Obrigkeit zu übergeben - transmettre -. Chacun a le droit d'arreter en flagrant delit une personne et de l'amener aux autorités

- Die Voraussetzungen conditions sind :

. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt etre concerne par le flagrant delit ou etre poursuivi

. Festnahmegrund : Fluchtgefahr oder Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung - identification Raison d'arrestation > risque d'evasion ou

. Verhältnismässigkeit - proportionnalité - der Massnahme


5 ) Sonstige Rechtfertigungsgründe


- Es können andere Rechtfertigungsgründe in Betracht - en considération - kommen :

. Züchtigungsrecht - droit de punition - der Erziehungsberechtigten - ayant droit à l'éducation -,

. rechtfertigende Pflichtenkollision - conflit d'attribution -,

. Wahrnehmung - perception - berechtigter Interessen,

. Selbsthilfe - autonomie -,

. sonstige bürgerlich-rechtliche Notrechte,

. behördliche Genehmigungen - approbation - und Erlaubnisse.



DIE SCHULD


- Die herrschende Meinung in der Strafrechtwissenschaft folgt dem Schuldprinzip. Die Handlung des Täters muss schuldhaft sein, also es muss möglich sein, dem Täter daraus einen Vorwurf reproche zu machen.

- Diese Vorwerfbarkeit reprochabilité resultiert daraus, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er unter den konkreten Umständen des Einzelfalles fähig war, eine Entscheidung zur Normtreue zu treffen. Innerhalb der Schuld ist festzustellen, ob der Täter überhaupt schuldfähig - responsable - war und ob eventuelle Entschuldigungsgründe - motif d'excuse - zu seinen Gunsten - bénéfice - eingreifen.


1 ) Schuldfähigkeit


- Strafbar ist nur, wer schuldfähig ist. Das StGB regelt Fälle der mangelnden - manquant - Schuldfähigkeit, die von verschiedenen Umständen abhängig sind. Zunächst wird bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit an das Alter angeknüpft.

- Die Prüfung, od der Täter zur Zeit der Tat schuldfähig war, vollzieht sich - s'effectuer - in zwei Stufen :

. zunächst ist zu prüfen, ob biologisch gesehen ein anomaler Zustand bestand,

. wenn es der Fall war, ist zu prüfen, ob der Täter gerade wegen dieses Zustandes unfähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

- Der Täter ist nur vermindert schuldfähig, wird die Schuld nicht ausgeschlossen, die Strafe kann jedoch gemildert - diminuer - werden.


Ein wichtiges Beispiel für die Schuldunfähigkeit ist die Trunkenheit - état d'ébriété - : ab 3,0 Promillen : Schuldfähigkeit, ab 2,0 bis 3,0 Promillen : verminderte Schuldfähigkeit.


2 ) Unrechtsbewusstsein - connaissance du caractère illicite des faits commis -


- Der Täter kann darüber irren, ob sein Tun ein Unrecht darstellt, also darüber, dass seine Handlung rechtlich verboten ist. In diesem Fall fehlt ihm das Unrechtsbewusstsein. Wenn der Täter einem solchen Irrtum unterliegt, kann seine Strafe gemildert werden.

- Der Täter kann einen solchen Irrtum nicht vermeiden, wenn er keinen Anlass - cause - hatte, sich über das Verbotensein zu informieren oder wenn er bei sorgfältiger Prüfung und Erkundigung - information - in diesem Irrtum trotzdem befangen - inhibé / partial - bliebe.


3 ) Entschuldigungsgründe


- Die Entchuldigungsgründe schliessen bei deren Vorliegen die Schuld des Täters aus.


a - Entschuldigender Notstand


- Der entschuldigende Notstand weist bestimmte Parallelen zum rechtfertigenden Notstand auf.

- Voraussetzung ist das Bestehen einer Notstandslage. Es muss eine gegenwärtige Gefahr für bestimmte im Gesetz genannten Rechtsgüter bestehen :

. Leben,

. Leib: nur bezogen auf Gefahr erheblicher Verletzungen

. Freiheit: nur die körperliche Fortbewegungsfreiheit

- Diese Gefahr muss dem Täter einer zu entschuldigenden Tat oder einem seiner Angehörigen oder einer ihm sonst nahestehenden Person drohen.

- Eine "nahestehende Person" ist eine Person, deren Bedrohung eine seelische Zwangslage - état de nécessité - beim Täter hervorrufen kann, also eine Person, zu welcher der Täter in einer besonders nahen Beziehung steht ( Hausgemeinschaft, Liebesbeziehung ).

- Beim Vorliegen dieser Umstände darf der Täter eine erforderliche Notstandshandlung ausüben - exercer - .

- Die Voraussetzung der erforderlichkeit bedeutet, dass der Täter grundsätzlich verpflichtet ist, zunächst der Gefahr auszuweichen - éviter -. Das angewandte Verteidigungsmittel muss zur Abwendung der Gefahr geeignet - convenir - sein und von allen verfügbaren Mitteln das Mildeste.


lundi 27 août 2007

Droit privé Allemand Sem2

Einführung :



I Recht, Privatrecht und bürgerliches Recht.

A. Recht, Sitte und Sittlirecht.


Die Verhalten sind mit Moral und Sitte (les coutumes) abzugrenzen. Was versteht man unter die Begriffe Moral und Sitte.

Sitte : Gewohnheiten, die sich in Menschengruppen entwickeln. Es handelt sich nicht um rechtlich, sondern um gesellschaftlich geforderte (exigés). Regeln. Recht und Sitte unterschiede sich in der Sanktion. Während das Recht Staatlich durchsetzbar ist, besteht für die Sitte die Sanktion bloß in der gesellschaftliche Missachtung (désapprobation social).

Selbst (Même si) den Recht und Sitte unterscheiden sich, kann die Sitte für das Recht Bedeutung sein.

z.B.: Das Verlöbnis(les fiançailles), brauche zwischen Kaufleuten (commerçants).


Moral:

Die Moralische Verpflichtung beruht entweder auf dem Gewissen des einzelnen Menschen oder auf eine Religion oder noch auf einer Weltanschauung (opinion du monde). Recht und Moral unterscheiden sich in der Sanktion. Bei der Sittlichkeit liegt die Sanktion ausschließlich in dem eigenen gewissen Vorwurf. Recht und Sittlichkeit unterscheiden sich vor allem in ihren Zielen. Das Ziel des Rechts liegt in der Schaffung einer Ordnung in der Gesellschaft. Das Ziel der Moral besteht in der Verwirklichung des Guten.

Dies erklärt warum Handlungen z.B. die Lüge Moralisch unerlaubt sind, Rechtlich aber doch erlaubt sind. Die Moral geht also über das Recht hinaus. Das Recht bildet jedoch eine ethisches Minimum, so das Recht und Sozial Moral oft miteinander arbeiten.

Beispiel : §826 BGB : Celui qui a causé un dommage d’une manière qui heurte les bonnes moeurs, oblige l’auteur du dommage aux dommages intérêts.

Es ist auch festzustellen (constater), dass eine Änderung der sozialmoral zu Änderung des Rechts führen kann. z.B. : Liberalisierung des Familienrechts.


Recht:

Das Recht dient dazu eine gerechte Gemeinschaftsordnung zu schaffen. Die Rechtsvorschriften (les prescriptions juridiques) bestehen aus geboten und verboten.

Damit die Vorschriften befolgt werden, setzt der Staat gegen Rechtsbrecher Zwang ein. Die Befolgung des Rechts kann mit Hilfe staatliche Zwang erreicht werden.



B. Privatrecht und Bürgerliches Recht.

Das Zivilrecht oder Privatrecht ist der Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gemeinschaft regeln. Regle les relations entre les membres d'une communaute

Es ist also vom Öffentlichen Recht abzugrenzen, insbesondere en particulier von Verfassungsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht (administratif) abzugrenzen.


Ein Teil des Zivilrechts ist das Bürgerliche Recht.


Das B-Recht ist das Recht des täglichen Lebens, welches jeden Bürger in seinen Privatrechtlichen Beziehungen zur Umwelt environement betrifft.


II Das Bürgerliche Gesetzbuch


  1. Grundlagen

Das BGB ist die erste einheitliche Kodifikation des Bürgerlichen Recht für Deutschland (1900). Das BGB ist am 18.August 1896 verkündet worden, und trat am 1. Januar 1900 innerhalb in Gebiet des Deutschen Reiches Kraft.


Das BGB orientiert sich am wirtschaftlichen Liberalismus und geht davon aus, das jeder Mensch seine Privaten Lebensverhältnissen selbst und ohne Staatliche Hilfe gestallten kann.

Dem BGB liegt der Grundsatz der Privat Autonomie zugrunde, d.h. die Freiheit des einzelnen selbst eine Regelung zu treffen.

Durch das BGB werden die Grundsätze der Vertragsfreiheit, der Testierfreiheit (Liberté de Tester), und der Eigentumsfreiheit normiert.


Le bgb s'oriente vers le liberalisme economique cad que quil enonce les regles permettant a chaque personne privee la liberte contractuelle, de certifier et de proprieter >> principe de base et l'autonomie privee



  1. Inhalt und Arten der Normen


Vermögensrecht


Das BGB regelt vor allem die vermögensrechtlichen Verhältnisse der einzelnen zueinander.

> Regle surtout les relaion patrimoniale entre particulier

Das Vertragsrecht Das Sachenrecht, das Erbrecht, es regelt die die Vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen Familienrecht


Nicht Vermögensrecht


Das BGB enthielt auch aber geringerem Umfang Normen über nichtsvermögensrechtliche Fragen.

Das Namensrecht wird geschützt (§12).

Vor allem das Familienrecht > die Pflicht der Ehegatten zur Ehelichen Lebensgemeinschaft obligaion du conjoint a la cohabitaion conjugal(§1353). Die Abstammung (la filiation) und die Personen Sorge (la garde parentale) für das Kind.


Die nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten können Vermögensrechtlichen Folgen nach sich ziehen.


Die Verletzung des Namensrecht führt zu Schadensersatzansprüchen (§823 iVm §12) (SEansprüche). (Versement de dommages et intérêts).


Zwingendes Recht

Zwingende Regelungen dürfen von den Beteiligten nicht ausgeschlossen oder abgeändert worden. Die Vertragsfreiheit ist hier ausgeschlossen (Ausschluss der Vertragsfreiheit). La liberte contractuelle est ici exclu

Es sind verschieden gründe dafür. Z.B der Schutz der schwächeren Vertragspartners oder der Schutz von bestimmten Institutionen


nachgiebiges Recht

Nachgiebige oder dispositive Regelungen greifen erst dann ein, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gesetz bietet eine Lösung an, die in der Regel dem entspricht was Vernünftige Parteien vereinbart hätten wenn sie Vertraglich den Konfliktsfall gelöst hätte. Die Beteiligten können aber diese Lösung ausschließen.

Le droit supplétif s’applique dès lors que les parties n’ont pas prévue autre chose.

La loi propose une solution qui correspond en principe à ce que des parties raisonnables auraient convenues si elles avaient eu à résoudre le litige par voie contractuelle.


Wiki : Une règle supplétive est une règle de droit à laquelle on peut déroger, notamment par une convention qui stipulerait explicitement une cause contraire ou non-conforme à la règle de droit.


  1. Aufbau


Das BGB ist in 5 Bücher gegliedert: Allgemeiner Teil (§1 bis 240),

Schuldrecht (§241 bis 853),

das Sachenrecht (§854 bis 1296),

das Familien Recht (§1297 bis 1921),

das Erbrecht (§1922 bis 2385).

Im BGB spricht man von § und nicht von Artikeln.

§ 812 I, 2, HS1 BGB. Alinéa 1, phrase 2, moitié de phrase (HS).


AT : Allgemeiner Teil, BT : besonderes Teil, hM : Herrschende Meinung, hA : Herrschende Ansicht, hL : Herrschende Lehre, BGH : der Bundesgerichtshof, AG Das Amtsgericht, LG Das Landgericht, BVerfG Das Bundesverfassungsgericht. Str : Streitig (controversé).


ERSTES KAPITEL : DIE GRUNDLAGEN


§1 : Die Willenserklärung (WE)


  1. Begriff


Wer am Rechtgeschäftlichen Leben Teil nehmen will, muss dies durch Abgabe von WEn tun. . Der Geschäftswille volonte commerciale ist der Wille bestimmte Rechtsfolgen durch eine Erklärung herbei zu führen.

Erklärung ist jedes äußere verhalten attitude externe, dass sein Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt.

Die WE ist eine Willensäußerung exteriorisation de la volonte, die auf die herbei Führung eine Rechtsfolge gerichtet ist. > guide les consequence juridiques


  1. Die Merkmale caracteristique der WE


Nur die abgegebene und zugegangene WE kann wirksam werden, und Rechtsfolgen auslösen.


  1. Die Abgabe remise der WE


>Eine Abgabe ist dann gegeben, wenn die Erklärung so geäußert worden ist, dass sie ohne weitere zutun des Erklärenden wirksam werden kann. La remise est effective qd elle a ete exterioriser de facon claire

> Die Abgabe ist also eine endgültige Willentliche Entäußerung. (extériorisation définitive de la volonté).

> Anfechtbarkeit (§116 FF BGB) ist der Zeitpunkt der Abgabe le moment de la remise der WE maßgeblich facteur qui joue le plus grand role.

> Die Willensänderung der Erklärenden nach Abgabe der WE ist bedeutungslos.


  1. Der Zugang der WE (la réception de la WE)

Der Zugang der Empfangsbedürftigen (nécessitant réception) WE ist erfolgt wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme normaler Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zurechnen ist.

La réception d’une déclaration est réalisée lorsque la déclaration est dans la sphère du destinataire de sorte qu’il faut compter avec la prise de connaissance par le destinataire en des circonstances normales.


§2: Das Rechtsgeschäft (RG) (L’acte juridique)

§§ 104 FF BGB


  1. Begriff

Das RG ist der, aus einer oder mehreren Privaten WEn bestehende Tatbestand etat de fait an dem, die Rechtsordnung den Eintritt des in der WE bezeichneten erfolges knüpft lie une ou plusieur personne, >> consequence juridique .

  • Das einzeitige RG: Unilateral : Nur eine WE. Z.B. das Testament §2064 BGB, die Auslobung § 657 BGB (Promesse de récompense): A hat seine Kazte verloren und versprchit 2K € um der Katze zu finden.

  • Das zweizeitige RG: Bilateral : Zwei sich deckende WE. Z.B. Verträge,


Abstraktionsprinzip :

-Kausale Akte : (Exemple : Achat : dépot de l’argent dans le cadre d’un contrat de vente).

-Abstrakte Akte : (Exemple : transfert de la propriété)


Fall: Die Lösung ist nicht bloß ein Kaufvertrag …

Es liegen drei Verträge vor:

Ein Kaufvertrag,

ein Eigentumsübertragungsvertrag contrat de transfert

ein Verfügungsvertrag, hinsichtlich des Geldes.


Zweites Kapitel : der Vertragsschluss.


Ein Vertrag kommt durch zwei sich deckenden WE zustanden nämlich durch die Annahme des Angebots acceptaion et offre


    1. Das Angebot

Das Angebot ist eine Empfangsbedürftige (nécessitant réception) WE. Das Angebot muss bestimmt sein. Ein Angebot liegt nur vor wenn es so konkretisiert worden ist, dass mit der uneingeschränkten Annahme des Empfängers sans resctriction du recepteur der Vertrag zustande kommt.

Beispiel : Angebot eins Kaufsvertrag. Kaufgegenstand objet d'achat und Preis prix sind zu bestimmen . Es soll auch einen Rechtsbindungswillen geben. Erforderlich ist das vorliegen eine bindenden rechtlichen WE d.h eine abgegebene und zugegangene WE.


    1. Die Annahme

Wie das Angebot, ist die Annahme eine Empfangsbedürftige WE die also abgegeben und zugegangen sein muss. Als neues Angebot gilt eine abgeänderte Annahme Erklärung.


Chapitre III : Die Geschäftsfähigkeit.


I Begriff

A. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.

RF : Rechtsfähigkeit ; GF : Geschäftsfähigkeit ; RG : Rechtsgeschäft.

Die RF capacite de jouissance des droits ist die F trager von Rechten und pflichten zu sein. Für natürliche Personen ist die RF im §1 BGB geregelt. Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt einen Menschen und endet mit seinem Tod.

Die GF capacite d'exercer les droits wird in den §§ 104 FF BGB behandelt. Es ist die F selbst die Wirksamkeit eine WE abgeben zu können.


  1. Die Regelung der GF


Unbeschrankt GFahig sind, Personen über 18 Jahren (volljährigen).

Beschrankt GFahig sind unter anderem minderjährigen über 7 Jahren.

GunF sind Kinder unter 7 Jahre alt. (§ 104).


II Die beschränkte GF

§107 BGB: der Beschrankt GFahige kann WEn wirksam abgeben, wenn er durch sie lediglich einen Rechtlichen Vorteil erlangt. Ist et nicht der Fall, bedarf er de Einwilligung seines Gesetzlichen Vertreters?

-Peut valablement faire une déclaration de volonté dès lors que il obtienne par cette déclaration seulement (exclusivement) un avantage juridique. Si ce n’est pas le cas, il a besoin de l’autorisation de son représentant légal


  1. Zustimmungsfreihe RG.

  1. Vorteilhafte RG Acte juridique avantageux


Es kommt nicht auf dem Wirtschaftlichen an, sondern darauf an der minderjährigen rechtliche Vorteile erlangt. > rien a voir avec les avantage economique mais seulement juridique

bsp : Da gegenseitige Verträge immer auf Pflichten für den Minderjährigen bringen, scheiden solche G von fort herein aus.

Praktisch kommt als lediglich Rechtlich Vorteilhaftes VerpflichtungsG nur der Schenkungsvertrag contrat de don über eine Gegenstand objet zu Gunsten de Minderjährigen in betracht. In betracht kommen > rentre en compte. VerfügungsG acte de disposition sind lediglich Rechtlich vorteilhaft juridiquement favorable wenn ein verfügung zu Gunsten der Minderjährigen betroffen wird. > si l'ordre est en faveur du mineur


  1. Taschengeldparagraph

§ 110 BGB. Lorsque le mineur a exécuté la prestation contractuelle avec des moyens,

Der minderjährige kann allein handeln, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die Ihm zu diesem Zweck oder zu freien Verfügung von seinen Eltern oder mit deren Zustimmung überlassen worden sind.

In der Überlassung des Taschengeldes liegt die konkludente Einwilligung.

Le mineur peut dès 7 ans, effectuer des actes juridiques, en présence de ces parents. Il peut être seul dans le cas ou l’acte est exclusivement avantageux, où bien dans le cas ou il paye avec son argent de poche.

Dans tout les autres cas, les parents doivent être présents.



  1. Zustimmungsbedürftige RG (actes juridiques nécessitant une approbation).

Bei denn rechtlich nachteiligen desavantageux RGen muss der Gesetzliche Vertreter (représentant légal) grundsätzlich mitwirken participer, indem er entweder vorher einwilligt, oder nachträglich genehm. Genehmigung approbation im Sinne des BGB ist die nachträgliche Zustimmung consentement ulterieur. Einwilligung die vorherige prealable der Oberbegriff terme generique ist Zustimmung.

§§ 108, 109, 182 bis 184 BGB. Schließt ein beschränk Geschäfstfahiger einen Vertrag, ohne die erforderliche Einwilligung des Gesetzlichen Vertreters, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.


*Der gesetzlichen Vertreter kann diesen schwebend unwirksam Vertrag genehmigen, sodass der Vertrag von Anfang an, wirksam ist (§184 abs 1).

*Der Gesetzliche Vertreter kann die Genehmigung verweigern, mit der Folge das der Vertrag von nun an, unwirksam ist (§184 abs. 2).

*Der Vertragspartner spielt auch eine Rolle. Er kann zur Beendigung achevement des Schwebezustand (état d’incertitude) selbst beitragen participer, indem er der Gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert invite a une explication a propos de l'approbation (§104 abs 2). Nach dem Empfang der Aufforderung hat der Gesetzlichen Vertreter eine Frist (délai) von 2 Wochen, um seine Genehmigung zu erklären. Wird die Genehmigung nicht erklärt, gilt sie als verweigert refuser. Das Geschäft ist dann entgultig unwirksam.

Der Vertragspartner kann der Schwebezustand auch beenden, indem er gemäß §109 BGB von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht.


Fall

Ein vertrag kommt durch zwei abgegebene WE zustande nämlich Angebot und Annahme. Die Schaufenster konnte als Angebot gelten.

Mit seiner Erklärungen will V noch kein bindendes Angebot abgeben. V konnte nicht verkaufen, wenn sich gleichzeitig viele Kunden für das Fahrrad interessieren, und wenn er nicht genug fahrräder zur verfungung hätte, die Austellung von Fahrrädern bildet deshalb nur

Diesem Setzvoraus. Da die WE deutlich bestimmt ist (gegenstand objet und preis), handelt es sich um eingebot des V, zum abschluss ein Kaufsvertrag über des Fahrrad zum preis von 150€. Das Angebot ist wirksam, da sie K zugegangen ist (§130 abs 1 BGB). Der Zugang

§145 BGB


Chapitre IV : Die Stellvertretung (la représentation)



  1. Überblick


Für Geschäftsunfähige oder beschrankte Geschäfstfahige Personen handelt der Gesetzliche Vertreter. Mann spricht von Gestetztlicher Stellvertretung. Natürliche Personen können aus vielen Gründen gehindert sein, WE selbst abzugeben. Es handelt sich um Fälle von Rechstgeschäftlicher Stellvertretung. De Erklärende gibt die WE für einen anderen und handelt innerhalb der Vertretungsmacht pouvoir de representation §164 abs. 1 BGB.


II Voraussetzungen condition der SV


  1. Abgabe livraison

Die Stellvertretung muss zulässig sein. Die SV ist Z.B im Fall der Eheschließung ist die SV ausgeschlossen. Die WE des Vertreters representant muss auch wirksam sein. Auch ein beschrankt GFer kann Vertreter sein, denn die Wirkungen effet der Erklärung declaration des Vertreters representant treffen ausschliesslig den Vertretenen representé (§165 BGB).


  1. Im Fremden Namen


Eine Namensnennung ist nicht notwendig. Ausreichend und erforderlich ist dass für den Empfänger que pour le recepteur der WE erkennbar reconnaissable ist, dass die Rechtsfolgen consequence juridique der WE nicht der erklärenden sondern einen anderen nämlich den Vertretenen treffen sollen (sog. Offenkundigkeitsprinzip). Sollte der Vertreter seine Vertreter willen, nicht erkennbar gemacht haben, wird er selbst aus dem RG berechtigt und verpflichtet autorise et oblige(§164 abs. 2).


  1. Die Vertretungsmacht pouvoir de representation

Der Vertreter muss Vertretungsmacht sitzen. Er muss also vorher von Vertretenen einen Auftrag commande erhalten haben, um für die Vertretene Person Handel zu dürfen.

Wer als Vertreter tätig wird, ist hier zu vom Vertretenen in aller Regel zuvor ermächtig worden. Diese Vertretungsmacht nennt Mann Vollmacht (le Mandat).