lundi 27 août 2007

Droit privé Allemand Sem2

Einführung :



I Recht, Privatrecht und bürgerliches Recht.

A. Recht, Sitte und Sittlirecht.


Die Verhalten sind mit Moral und Sitte (les coutumes) abzugrenzen. Was versteht man unter die Begriffe Moral und Sitte.

Sitte : Gewohnheiten, die sich in Menschengruppen entwickeln. Es handelt sich nicht um rechtlich, sondern um gesellschaftlich geforderte (exigés). Regeln. Recht und Sitte unterschiede sich in der Sanktion. Während das Recht Staatlich durchsetzbar ist, besteht für die Sitte die Sanktion bloß in der gesellschaftliche Missachtung (désapprobation social).

Selbst (Même si) den Recht und Sitte unterscheiden sich, kann die Sitte für das Recht Bedeutung sein.

z.B.: Das Verlöbnis(les fiançailles), brauche zwischen Kaufleuten (commerçants).


Moral:

Die Moralische Verpflichtung beruht entweder auf dem Gewissen des einzelnen Menschen oder auf eine Religion oder noch auf einer Weltanschauung (opinion du monde). Recht und Moral unterscheiden sich in der Sanktion. Bei der Sittlichkeit liegt die Sanktion ausschließlich in dem eigenen gewissen Vorwurf. Recht und Sittlichkeit unterscheiden sich vor allem in ihren Zielen. Das Ziel des Rechts liegt in der Schaffung einer Ordnung in der Gesellschaft. Das Ziel der Moral besteht in der Verwirklichung des Guten.

Dies erklärt warum Handlungen z.B. die Lüge Moralisch unerlaubt sind, Rechtlich aber doch erlaubt sind. Die Moral geht also über das Recht hinaus. Das Recht bildet jedoch eine ethisches Minimum, so das Recht und Sozial Moral oft miteinander arbeiten.

Beispiel : §826 BGB : Celui qui a causé un dommage d’une manière qui heurte les bonnes moeurs, oblige l’auteur du dommage aux dommages intérêts.

Es ist auch festzustellen (constater), dass eine Änderung der sozialmoral zu Änderung des Rechts führen kann. z.B. : Liberalisierung des Familienrechts.


Recht:

Das Recht dient dazu eine gerechte Gemeinschaftsordnung zu schaffen. Die Rechtsvorschriften (les prescriptions juridiques) bestehen aus geboten und verboten.

Damit die Vorschriften befolgt werden, setzt der Staat gegen Rechtsbrecher Zwang ein. Die Befolgung des Rechts kann mit Hilfe staatliche Zwang erreicht werden.



B. Privatrecht und Bürgerliches Recht.

Das Zivilrecht oder Privatrecht ist der Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer Gemeinschaft regeln. Regle les relations entre les membres d'une communaute

Es ist also vom Öffentlichen Recht abzugrenzen, insbesondere en particulier von Verfassungsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht (administratif) abzugrenzen.


Ein Teil des Zivilrechts ist das Bürgerliche Recht.


Das B-Recht ist das Recht des täglichen Lebens, welches jeden Bürger in seinen Privatrechtlichen Beziehungen zur Umwelt environement betrifft.


II Das Bürgerliche Gesetzbuch


  1. Grundlagen

Das BGB ist die erste einheitliche Kodifikation des Bürgerlichen Recht für Deutschland (1900). Das BGB ist am 18.August 1896 verkündet worden, und trat am 1. Januar 1900 innerhalb in Gebiet des Deutschen Reiches Kraft.


Das BGB orientiert sich am wirtschaftlichen Liberalismus und geht davon aus, das jeder Mensch seine Privaten Lebensverhältnissen selbst und ohne Staatliche Hilfe gestallten kann.

Dem BGB liegt der Grundsatz der Privat Autonomie zugrunde, d.h. die Freiheit des einzelnen selbst eine Regelung zu treffen.

Durch das BGB werden die Grundsätze der Vertragsfreiheit, der Testierfreiheit (Liberté de Tester), und der Eigentumsfreiheit normiert.


Le bgb s'oriente vers le liberalisme economique cad que quil enonce les regles permettant a chaque personne privee la liberte contractuelle, de certifier et de proprieter >> principe de base et l'autonomie privee



  1. Inhalt und Arten der Normen


Vermögensrecht


Das BGB regelt vor allem die vermögensrechtlichen Verhältnisse der einzelnen zueinander.

> Regle surtout les relaion patrimoniale entre particulier

Das Vertragsrecht Das Sachenrecht, das Erbrecht, es regelt die die Vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen Familienrecht


Nicht Vermögensrecht


Das BGB enthielt auch aber geringerem Umfang Normen über nichtsvermögensrechtliche Fragen.

Das Namensrecht wird geschützt (§12).

Vor allem das Familienrecht > die Pflicht der Ehegatten zur Ehelichen Lebensgemeinschaft obligaion du conjoint a la cohabitaion conjugal(§1353). Die Abstammung (la filiation) und die Personen Sorge (la garde parentale) für das Kind.


Die nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten können Vermögensrechtlichen Folgen nach sich ziehen.


Die Verletzung des Namensrecht führt zu Schadensersatzansprüchen (§823 iVm §12) (SEansprüche). (Versement de dommages et intérêts).


Zwingendes Recht

Zwingende Regelungen dürfen von den Beteiligten nicht ausgeschlossen oder abgeändert worden. Die Vertragsfreiheit ist hier ausgeschlossen (Ausschluss der Vertragsfreiheit). La liberte contractuelle est ici exclu

Es sind verschieden gründe dafür. Z.B der Schutz der schwächeren Vertragspartners oder der Schutz von bestimmten Institutionen


nachgiebiges Recht

Nachgiebige oder dispositive Regelungen greifen erst dann ein, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gesetz bietet eine Lösung an, die in der Regel dem entspricht was Vernünftige Parteien vereinbart hätten wenn sie Vertraglich den Konfliktsfall gelöst hätte. Die Beteiligten können aber diese Lösung ausschließen.

Le droit supplétif s’applique dès lors que les parties n’ont pas prévue autre chose.

La loi propose une solution qui correspond en principe à ce que des parties raisonnables auraient convenues si elles avaient eu à résoudre le litige par voie contractuelle.


Wiki : Une règle supplétive est une règle de droit à laquelle on peut déroger, notamment par une convention qui stipulerait explicitement une cause contraire ou non-conforme à la règle de droit.


  1. Aufbau


Das BGB ist in 5 Bücher gegliedert: Allgemeiner Teil (§1 bis 240),

Schuldrecht (§241 bis 853),

das Sachenrecht (§854 bis 1296),

das Familien Recht (§1297 bis 1921),

das Erbrecht (§1922 bis 2385).

Im BGB spricht man von § und nicht von Artikeln.

§ 812 I, 2, HS1 BGB. Alinéa 1, phrase 2, moitié de phrase (HS).


AT : Allgemeiner Teil, BT : besonderes Teil, hM : Herrschende Meinung, hA : Herrschende Ansicht, hL : Herrschende Lehre, BGH : der Bundesgerichtshof, AG Das Amtsgericht, LG Das Landgericht, BVerfG Das Bundesverfassungsgericht. Str : Streitig (controversé).


ERSTES KAPITEL : DIE GRUNDLAGEN


§1 : Die Willenserklärung (WE)


  1. Begriff


Wer am Rechtgeschäftlichen Leben Teil nehmen will, muss dies durch Abgabe von WEn tun. . Der Geschäftswille volonte commerciale ist der Wille bestimmte Rechtsfolgen durch eine Erklärung herbei zu führen.

Erklärung ist jedes äußere verhalten attitude externe, dass sein Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt.

Die WE ist eine Willensäußerung exteriorisation de la volonte, die auf die herbei Führung eine Rechtsfolge gerichtet ist. > guide les consequence juridiques


  1. Die Merkmale caracteristique der WE


Nur die abgegebene und zugegangene WE kann wirksam werden, und Rechtsfolgen auslösen.


  1. Die Abgabe remise der WE


>Eine Abgabe ist dann gegeben, wenn die Erklärung so geäußert worden ist, dass sie ohne weitere zutun des Erklärenden wirksam werden kann. La remise est effective qd elle a ete exterioriser de facon claire

> Die Abgabe ist also eine endgültige Willentliche Entäußerung. (extériorisation définitive de la volonté).

> Anfechtbarkeit (§116 FF BGB) ist der Zeitpunkt der Abgabe le moment de la remise der WE maßgeblich facteur qui joue le plus grand role.

> Die Willensänderung der Erklärenden nach Abgabe der WE ist bedeutungslos.


  1. Der Zugang der WE (la réception de la WE)

Der Zugang der Empfangsbedürftigen (nécessitant réception) WE ist erfolgt wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme normaler Verhältnisse mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zurechnen ist.

La réception d’une déclaration est réalisée lorsque la déclaration est dans la sphère du destinataire de sorte qu’il faut compter avec la prise de connaissance par le destinataire en des circonstances normales.


§2: Das Rechtsgeschäft (RG) (L’acte juridique)

§§ 104 FF BGB


  1. Begriff

Das RG ist der, aus einer oder mehreren Privaten WEn bestehende Tatbestand etat de fait an dem, die Rechtsordnung den Eintritt des in der WE bezeichneten erfolges knüpft lie une ou plusieur personne, >> consequence juridique .

  • Das einzeitige RG: Unilateral : Nur eine WE. Z.B. das Testament §2064 BGB, die Auslobung § 657 BGB (Promesse de récompense): A hat seine Kazte verloren und versprchit 2K € um der Katze zu finden.

  • Das zweizeitige RG: Bilateral : Zwei sich deckende WE. Z.B. Verträge,


Abstraktionsprinzip :

-Kausale Akte : (Exemple : Achat : dépot de l’argent dans le cadre d’un contrat de vente).

-Abstrakte Akte : (Exemple : transfert de la propriété)


Fall: Die Lösung ist nicht bloß ein Kaufvertrag …

Es liegen drei Verträge vor:

Ein Kaufvertrag,

ein Eigentumsübertragungsvertrag contrat de transfert

ein Verfügungsvertrag, hinsichtlich des Geldes.


Zweites Kapitel : der Vertragsschluss.


Ein Vertrag kommt durch zwei sich deckenden WE zustanden nämlich durch die Annahme des Angebots acceptaion et offre


    1. Das Angebot

Das Angebot ist eine Empfangsbedürftige (nécessitant réception) WE. Das Angebot muss bestimmt sein. Ein Angebot liegt nur vor wenn es so konkretisiert worden ist, dass mit der uneingeschränkten Annahme des Empfängers sans resctriction du recepteur der Vertrag zustande kommt.

Beispiel : Angebot eins Kaufsvertrag. Kaufgegenstand objet d'achat und Preis prix sind zu bestimmen . Es soll auch einen Rechtsbindungswillen geben. Erforderlich ist das vorliegen eine bindenden rechtlichen WE d.h eine abgegebene und zugegangene WE.


    1. Die Annahme

Wie das Angebot, ist die Annahme eine Empfangsbedürftige WE die also abgegeben und zugegangen sein muss. Als neues Angebot gilt eine abgeänderte Annahme Erklärung.


Chapitre III : Die Geschäftsfähigkeit.


I Begriff

A. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit.

RF : Rechtsfähigkeit ; GF : Geschäftsfähigkeit ; RG : Rechtsgeschäft.

Die RF capacite de jouissance des droits ist die F trager von Rechten und pflichten zu sein. Für natürliche Personen ist die RF im §1 BGB geregelt. Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt einen Menschen und endet mit seinem Tod.

Die GF capacite d'exercer les droits wird in den §§ 104 FF BGB behandelt. Es ist die F selbst die Wirksamkeit eine WE abgeben zu können.


  1. Die Regelung der GF


Unbeschrankt GFahig sind, Personen über 18 Jahren (volljährigen).

Beschrankt GFahig sind unter anderem minderjährigen über 7 Jahren.

GunF sind Kinder unter 7 Jahre alt. (§ 104).


II Die beschränkte GF

§107 BGB: der Beschrankt GFahige kann WEn wirksam abgeben, wenn er durch sie lediglich einen Rechtlichen Vorteil erlangt. Ist et nicht der Fall, bedarf er de Einwilligung seines Gesetzlichen Vertreters?

-Peut valablement faire une déclaration de volonté dès lors que il obtienne par cette déclaration seulement (exclusivement) un avantage juridique. Si ce n’est pas le cas, il a besoin de l’autorisation de son représentant légal


  1. Zustimmungsfreihe RG.

  1. Vorteilhafte RG Acte juridique avantageux


Es kommt nicht auf dem Wirtschaftlichen an, sondern darauf an der minderjährigen rechtliche Vorteile erlangt. > rien a voir avec les avantage economique mais seulement juridique

bsp : Da gegenseitige Verträge immer auf Pflichten für den Minderjährigen bringen, scheiden solche G von fort herein aus.

Praktisch kommt als lediglich Rechtlich Vorteilhaftes VerpflichtungsG nur der Schenkungsvertrag contrat de don über eine Gegenstand objet zu Gunsten de Minderjährigen in betracht. In betracht kommen > rentre en compte. VerfügungsG acte de disposition sind lediglich Rechtlich vorteilhaft juridiquement favorable wenn ein verfügung zu Gunsten der Minderjährigen betroffen wird. > si l'ordre est en faveur du mineur


  1. Taschengeldparagraph

§ 110 BGB. Lorsque le mineur a exécuté la prestation contractuelle avec des moyens,

Der minderjährige kann allein handeln, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die Ihm zu diesem Zweck oder zu freien Verfügung von seinen Eltern oder mit deren Zustimmung überlassen worden sind.

In der Überlassung des Taschengeldes liegt die konkludente Einwilligung.

Le mineur peut dès 7 ans, effectuer des actes juridiques, en présence de ces parents. Il peut être seul dans le cas ou l’acte est exclusivement avantageux, où bien dans le cas ou il paye avec son argent de poche.

Dans tout les autres cas, les parents doivent être présents.



  1. Zustimmungsbedürftige RG (actes juridiques nécessitant une approbation).

Bei denn rechtlich nachteiligen desavantageux RGen muss der Gesetzliche Vertreter (représentant légal) grundsätzlich mitwirken participer, indem er entweder vorher einwilligt, oder nachträglich genehm. Genehmigung approbation im Sinne des BGB ist die nachträgliche Zustimmung consentement ulterieur. Einwilligung die vorherige prealable der Oberbegriff terme generique ist Zustimmung.

§§ 108, 109, 182 bis 184 BGB. Schließt ein beschränk Geschäfstfahiger einen Vertrag, ohne die erforderliche Einwilligung des Gesetzlichen Vertreters, so ist der Vertrag schwebend unwirksam.


*Der gesetzlichen Vertreter kann diesen schwebend unwirksam Vertrag genehmigen, sodass der Vertrag von Anfang an, wirksam ist (§184 abs 1).

*Der Gesetzliche Vertreter kann die Genehmigung verweigern, mit der Folge das der Vertrag von nun an, unwirksam ist (§184 abs. 2).

*Der Vertragspartner spielt auch eine Rolle. Er kann zur Beendigung achevement des Schwebezustand (état d’incertitude) selbst beitragen participer, indem er der Gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert invite a une explication a propos de l'approbation (§104 abs 2). Nach dem Empfang der Aufforderung hat der Gesetzlichen Vertreter eine Frist (délai) von 2 Wochen, um seine Genehmigung zu erklären. Wird die Genehmigung nicht erklärt, gilt sie als verweigert refuser. Das Geschäft ist dann entgultig unwirksam.

Der Vertragspartner kann der Schwebezustand auch beenden, indem er gemäß §109 BGB von seinem Widerrufsrecht gebraucht macht.


Fall

Ein vertrag kommt durch zwei abgegebene WE zustande nämlich Angebot und Annahme. Die Schaufenster konnte als Angebot gelten.

Mit seiner Erklärungen will V noch kein bindendes Angebot abgeben. V konnte nicht verkaufen, wenn sich gleichzeitig viele Kunden für das Fahrrad interessieren, und wenn er nicht genug fahrräder zur verfungung hätte, die Austellung von Fahrrädern bildet deshalb nur

Diesem Setzvoraus. Da die WE deutlich bestimmt ist (gegenstand objet und preis), handelt es sich um eingebot des V, zum abschluss ein Kaufsvertrag über des Fahrrad zum preis von 150€. Das Angebot ist wirksam, da sie K zugegangen ist (§130 abs 1 BGB). Der Zugang

§145 BGB


Chapitre IV : Die Stellvertretung (la représentation)



  1. Überblick


Für Geschäftsunfähige oder beschrankte Geschäfstfahige Personen handelt der Gesetzliche Vertreter. Mann spricht von Gestetztlicher Stellvertretung. Natürliche Personen können aus vielen Gründen gehindert sein, WE selbst abzugeben. Es handelt sich um Fälle von Rechstgeschäftlicher Stellvertretung. De Erklärende gibt die WE für einen anderen und handelt innerhalb der Vertretungsmacht pouvoir de representation §164 abs. 1 BGB.


II Voraussetzungen condition der SV


  1. Abgabe livraison

Die Stellvertretung muss zulässig sein. Die SV ist Z.B im Fall der Eheschließung ist die SV ausgeschlossen. Die WE des Vertreters representant muss auch wirksam sein. Auch ein beschrankt GFer kann Vertreter sein, denn die Wirkungen effet der Erklärung declaration des Vertreters representant treffen ausschliesslig den Vertretenen representé (§165 BGB).


  1. Im Fremden Namen


Eine Namensnennung ist nicht notwendig. Ausreichend und erforderlich ist dass für den Empfänger que pour le recepteur der WE erkennbar reconnaissable ist, dass die Rechtsfolgen consequence juridique der WE nicht der erklärenden sondern einen anderen nämlich den Vertretenen treffen sollen (sog. Offenkundigkeitsprinzip). Sollte der Vertreter seine Vertreter willen, nicht erkennbar gemacht haben, wird er selbst aus dem RG berechtigt und verpflichtet autorise et oblige(§164 abs. 2).


  1. Die Vertretungsmacht pouvoir de representation

Der Vertreter muss Vertretungsmacht sitzen. Er muss also vorher von Vertretenen einen Auftrag commande erhalten haben, um für die Vertretene Person Handel zu dürfen.

Wer als Vertreter tätig wird, ist hier zu vom Vertretenen in aller Regel zuvor ermächtig worden. Diese Vertretungsmacht nennt Mann Vollmacht (le Mandat).



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